Rechtsanwalt Helge Schoenewolf

"Der Rechtsanwalt ist hoch verehrlich, wenn auch die Kosten oft beschwerlich." (Wilhelm Busch)

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

In geeigneten Fällen ist es möglich, ein Zeit- oder Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und der Versicherungsfall eingetreten ist, bemüht sich das Büro um die Deckungszusage und die Abrechnung erfolgt bei Ihrer Versicherung.

Sofern die Voraussetzungen vorliegen, beantragen wir für Sie gegen Erstattung der einmaligen Pauschale von 10 Euro einen Beratungsschein und im ggf. weiterhin erforderlichen Falle Prozesskostenhilfe.

 

 

In Bürogemeinschaft mit Rechtsanwälte Blum, Butz, Hölzer
h.schoenewolf@bsb-ev.de +49 651 97900914